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Fassaden Klebesystem

Garantieerklärung
Garantieerklärung
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Garantieerklärung

Bei exakter und nachweislicher Anwendung des Pro Part Fassadenverklebung System und der von Pro Part zur Verfügung gestellten Verarbeitungshinweise, garantiert die Pro Part Handels GmbH eine Dauerhaftigkeit der Fassadenverklebung von 10 Jahren, ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

Die Garantieleistung der Pro Part Handels GmbH, erstreckt sich auf den Ersatz der verwendeten Pro Part Produkte und den Ersatz der tatsächlichen Kosten zur Wiederherstellung des betroffenen Fassadenprojekt Bereiches.

Für eine spätere Inanspruchnahme der Garantieleistung wird der ausführenden Firma empfohlen, die lückenlose Einhaltung aller oben angeführten Bedingungen für jedes einzelne Fassadenprojekt mittels eines Klebeprotokolls zu dokumentieren. Von der Garantieleistung ausgenommen sind Anwendungsfehler.

Wichtig

Die Angaben, insbesondere die Vorschläge für Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründe und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt das neueste technische Merkblatt, das bei uns angefordert werden sollte.

Bei exakter und nachweislicher Anwendung des Pro Part Fassadenverklebung System und der von Pro Part zur Verfügung gestellten Verarbeitungshinweise, garantiert die Pro Part Handels GmbH eine Dauerhaftigkeit der Fassadenverklebung von 10 Jahren, ab dem Zeitpunkt der Lieferung.

Die Garantieleistung der Pro Part Handels GmbH, erstreckt sich auf den Ersatz der verwendeten Pro Part Produkte und den Ersatz der tatsächlichen Kosten zur Wiederherstellung des betroffenen Fassadenprojekt Bereiches.

Für eine spätere Inanspruchnahme der Garantieleistung wird der ausführenden Firma empfohlen, die lückenlose Einhaltung aller oben angeführten Bedingungen für jedes einzelne Fassadenprojekt mittels eines Klebeprotokolls zu dokumentieren. Von der Garantieleistung ausgenommen sind Anwendungsfehler.

Wichtig

Die Angaben, insbesondere die Vorschläge für Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte, beruhen auf unseren Kenntnissen und Erfahrungen im Normalfall. Wegen der unterschiedlichen Materialien, Untergründe und abweichenden Arbeitsbedingungen kann eine Gewährleistung eines Arbeitsergebnisses oder eine Haftung, aus welchem Rechtsverhältnis auch immer, weder aus diesen Hinweisen, noch aus einer mündlichen Beratung begründet werden, es sei denn, dass uns insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Hierbei hat der Anwender nachzuweisen, dass er schriftlich alle Kenntnisse, die zur sachgemäßen und erfolgversprechenden Beurteilung erforderlich sind, rechtzeitig und vollständig zu unserer Kenntnis übermittelt hat. Schutzrechte Dritter sind zu beachten. Im Übrigen gelten unsere jeweiligen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Es gilt das neueste technische Merkblatt, das bei uns angefordert werden sollte.

Achtung!
Für jede Platte werden von Pro Part eigene
Klebeanleitungen bereitgestellt

Achtung!
Für jede Platte werden von Pro Part eigene Klebeanleitungen bereitgestellt